- polizeilich
- po|li|zei|lich 〈Adj.〉 zur Polizei gehörend, mit ihrer Hilfe, von ihr ausgehend ● unter \polizeilicher Bewachung; \polizeiliche Maßnahmen, Vorschriften; sich \polizeilich an-, abmelden bei der zuständigen Polizeibehörde; Missbrauch wird \polizeilich bestraft, verfolgt (Aufschrift auf Verbotsschildern)
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po|li|zei|lich <Adj.>:die Polizei betreffend, von der Polizei ausgehend, von ihr durchgeführt, zu ihr gehörend:das -e Kennzeichen eines Fahrzeugs;-e Ermittlungen;ein -es Führungszeugnis;p. (von der Polizei) verboten;jmdn. p. suchen lassen;die -e Meldepflicht (Pflicht, sich, etw. bei der Polizei zu melden);sich p. (bei der Polizei) anmelden, abmelden.* * *
po|li|zei|lich <Adj.>: die Polizei betreffend, von der Polizei ausgehend, von ihr durchgeführt, zu ihr gehörend: -e Aufgaben; das -e Kennzeichen eines Fahrzeugs; -e Ermittlungen; -e Vorschriften; unter -er Aufsicht, Kontrolle, Überwachung, Bewachung; jmdn. in -en Gewahrsam überführen; ein -es Führungszeugnis; ein p. überführter Täter; p. (von der Polizei) verboten; jmdn. p. suchen lassen; Immerhin, die Sache war p. ... toleriert, mindestens solange niemand eine formelle Anzeige machte (Doderer, Wasserfälle 28); die -e Meldepflicht (Pflicht, sich, etw. bei der Polizei zu melden); sich p. (bei der Polizei) anmelden, abmelden.
Universal-Lexikon. 2012.